... das sollten Sie stets beachten !

  • Der Unterricht beginnt grundsätzlich pünktlich um 07.30 Uhr.  Wer zu spät kommt, stört alle anderen!
  • Unentschuldigtes Fehlen akzeptieren wir nicht!
    Wer aus irgendeinem Grund nicht am Unterricht teilnehmen kann/möchte, muss dieses vorher mit der unterrichtenden Lehrkraft oder dem/der Klassenlehrer/in absprechen; das gilt auch, wenn z.B. eine Erkrankung im Laufe des Unterrichtstages eintritt.
  • Das einfache (nachträgliche) Einreichen eines „Entschuldigungszettels“ reicht nicht!
    Bei Erkrankungen morgens vor Unterrichtsbeginn bitte Mitschüler/innen informieren oder anrufen. Internatsbewohner/innen sollten auch die Internatsbetreuer informieren (lassen), damit ggf. ein Arzt gerufen werden kann.
  • Die Benutzung von Mobiltelefonen und internetfähigen Geräten während des Unterrichts ist nur nach Absprache mit der Lehrkraft gestattet. Jede Störung des Unterrichts durch derartige Geräte ist durch Abschalten oder Nutzung des "Flugzeugmodus" zu vermeiden.
  • Rauchen und Alkohol: In der Schule verboten.
    Weitere Einzelheiten siehe Internatsordnung
  • Illegale Drogen: Striktes Verbot für alle Bereiche!
  • Top fit !
    Zum Unterricht haben alle Schüler/innen stets gut vorbereitet, ausgeschlafen und nüchtern (also „top fit“ !) zu erscheinen.
  • Wer nach Einschätzung der Lehrkraft nicht arbeitsfähig ist, darf am Unterricht nicht teilnehmen. In diesem Fall wird der Ausbildungsbetrieb darüber verständigt.

Landesberufsschule für Hörakustik

Bessemerstr. 3

23562 Lübeck

Tel:  0451 / 50 29 100

Fax: 0451 / 50 29 107

Email:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Bundesinnung für Hörakustik Berufsschulen der Handwerkskammer Lübeck