Die Zuordnung zu bestimmten Klassen erfolgt ausschließlich durch die Landesberufsschule.
Ausbildungsbetriebe können hinsichtlich der Klassenzuordnung Wünsche äußern; z.B. um möglichst wenig Terminüberschneidungen mit anderen Auszubildenden des gleichen Betriebes zu erreichen. Die Landesberufsschule wird sich bemühen, die Wünsche zu erfüllen.
Ein Anspruch auf Zuordnung zu einer bestimmten Klasse besteht nicht. Eine einmal vorgenommene Zuordnung zu einer bestimmten Klasse bleibt i.d.R. bestehen.
Mit der Zuordnung zu einer Klasse ergeben sich auf Grund der Terminplanung bestimmte Kurstermine. Die Kurse können nicht frei gewählt werden. Die Kurstermine werden mindestens ein Jahr vorher bekannt gegeben. Die Pläne mit den Kursterminen sind über unsere Startseite unter der Rubrik "Kurz und bündig" (
Kurstermine ) abrufbar.
Wichtige Hinweise
Alle Auszubildenden, deren Ausbildungsbeginn vor dem 31. Dezember eines Jahres liegt, werden Klassen zugeordnet, die drei Jahre später zur Prüfung anstehen (Beispiel: Ausb.Beginn: 01.09.08; Prüfungsjahrgang 2011; Klasse 11.5-B1).
Auszubildende, deren Ausbildungsbeginn am 01. Januar oder später liegt, werden in Klassen des nächsten Prüfungsjahrganges aufgenommen. (Beispiel: Ausb.Beginn: 15. Januar 2009; Prüfungsjahrgang 2012; Klasse 12.5-B1).
Alle Auszubildende werden bei Ausbildungsbeginn grundsätzlich den B1-Kursen zugeordnet. Bei Verkürzung der Ausbildungszeit entfallen die Kurse, die terminlich nach dem Ausbildungsende liegen.
Zur Sommer-Gesellenprüfung werden nur die Auszubildenden zugelassen, deren Ausbildungsvertrag vor dem 1. Oktober eines Jahres endet.
Zur Winter-Gesellenprüfung werden nur diejenigen zugelassen, deren Ausbildungsverhältnis vor dem 1. April eines Jahres endet.