| Pädagogisches Konzept |
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Untersuchungen zeigen, dass 4 bis 6 Jahre nach Beendigung der Berufsausbildung nur noch ca. 45 % der Ausbildungsabsolventen in ihrem erlernten Beruf tätig sind. Junge Menschen müssen deshalb frühzeitig darauf vorbereitet werden, ihr ganzes Leben lang zu lernen. Sie müssen Kompetenzen entwickeln, die weit über den engen Bereich einer klassischen Fachdisziplin hinausgehen.
Diese Erkenntnis hat u.a. dazu geführt, dass die Staats- und Regierungschefs auf dem EU-Gipfel in Lissabon 2000 einen Grundsatzbeschluss zur Förderung des „lebenslangen Lernens“ gefasst haben. Die Europäische Kommission hat ihre verschiedenen Bildungs- und Berufsbildungsinitiativen unter einem einzigen Dach, dem Programm für lebenslanges Lernen, zusammengefasst. Altbundespräsident Roman Herzog sagte bereits 1997 in seiner berühmten Berliner Rede dazu: „Ich warne davor, unsere Überlegungen zur Bildungsreform allein auf Naturwissenschaften, Technik und Wirtschaft zu konzentrieren.“ Übergeordnete Sicht- und Denkweisen werden entscheidend sein!
Vor dem Hintergrund der Erkenntnis, dass die tradierte Vorstellung von Schule, das Lernen auf Vorrat, das Erlernen eines Wissenskanons, der für ein ganzes Leben ausrüsten soll, den Anforderungen des zukünftigen Berufslebens nicht mehr entspricht, wurde das Unterrichtskonzept der Bundesoffenen Landesberufsschule für Hörgeräteakustiker entwickelt und ein handlungsorientierter Lehrplan eingeführt. Er beschreibt übergreifende handlungsorientierte Ziele (Schlüsselqualifikationen) und exemplarische berufsbezogene Inhalte. Er ist nach beruflichen Handlungsfeldern gegliedert, offen gestaltet und lässt eine flexible Anpassung an Veränderungen in der Branche zu. Letzteres gilt auch für die zusammen mit dem Lehrplan erlassene Ausbildungsordnung.
Übergeordnete ZieleDer Berufsschullehrplan für Hörgeräteakustiker zielt auch darauf ab, dass die jungen Menschen neben einer fundierten Fachkompetenz ebenso eine hohe Methoden- und Lernkompetenz, eine weitreichende Kommunikationskompetenz sowie Sozialkompetenzen entwickeln. Die Ziele der Berufsschule sind dabei auf die Entwicklung von Handlungskompetenzen gerichtet. Diese werden hier verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Humankompetenz (Personalkompetenz) und Sozialkompetenz. Sie stellen Kernqualifikationen dar, auf die die jungen Menschen zukünftig in ihrem gesellschaftlichen und beruflichen Leben immer wieder zurückgreifen können. Die Lern- und Methodenkompetenz ermöglichen es ihnen, sich auf veränderte Anforderungen einzustellen. ![]() Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.
Humankompetenz (Personalkompetenz) bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfaßt personale Eigenschaften wie Selbständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.
Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mit anderen rational und verantwortungsbewußt auseinanderzusetzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.
Methoden- und Lernkompetenz erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung dieser drei Dimensionen.
Kompetenz bezeichnet den Lernerfolg in bezug auf den einzelnen Lernenden und seine Befähigung zu eigenverantwortlichem Handeln in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Situationen. Demgegenüber wird unter Qualifikation der Lernerfolg in bezug auf die Verwertbarkeit, d.h. aus der Sicht der Nachfrage in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Situationen, verstanden (vgl. Deutscher Bildungsrat). Lernbereiche/LernfelderAus der Analyse der beruflichen Handlungsfelder wurden entsprechende Lernfelder definiert und im Lehrplan beschrieben. Die Lernfelder sind vier Lernbereichen zugeordnet.
Die Grafik zeigt die vier Lernbereiche. Die Lernbereiche sind handlungsorientiert gegliedert, stehen zwar in den unteren Kursen noch relativ separat dar, verschmelzen aber mit zunehmender Ausbildungszeit zu einem stark verzahnten Bereich (siehe Farbverlauf), der die verschiedensten Aspekte des beruflichen Handelns - einschließlich kommunikativer Gesichtspunkte - integriert. Das Schaubild zeigt auch die Zuordnung der verschiedenen Lernfelder zu den Lernbereichen. Einzelheiten zu den Lernfeldern sind unter der Rubrik "Fachunterricht" zu finden. Projekt- und PraxistageEin prägendes Element des Unterrichts an der Landesberufsschule für Hörgerätekaustiker sind die Projekt- und Praxistage (PPT). In jedem Berufsschulblock ist ein vollständiger Unterrichtstag pro Woche für Projekte aus zwei Lernbereichen vorgesehen. Dazu werden die Klassen geteilt und es wird mit kleiner Schülerzahl intensiv an einem Thema gearbeitet. Die Selbsttätigkeit und Selbständigkeit der Schüler ist dabei oberstes Ziel und Unterrichtsprinzip. Die PPT´s greifen in der Regel Themen unter übergeordneten Gesichtspunkten auf, sind häufig fachübergreifend angelegt und stellen die ganzheitliche Berufstätigkeit in besonderer Weise in den Mittelpunkt. Im Unterricht der Projekt- und Praxistage (PPT) wird verstärkt das selbständige Lernen und die Informationsbeschaffung /-auswertung mit Hilfe moderner Medien in den Mittelpunkt gerückt. Die Projekt- und Praxistage eignen sich in besonderer Weise, übergeordnete Lernziele zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen zu erwirklichen. Hierzu zählen u.a.: Die Schülerinnen und Schüler sollen
Im Rahmen der Lernortkooperation werden die PPT´s im 3. und 7. Kurs als integrierte überbetriebliche Ausbildung durchgeführt und haben dadurch einen sehr hohen Praxisanteil.
Beispiel für einen Projekt- und Praxistag im 2. Kurs
Im Mittelpunkt einer größeren Unterrichtseinheit steht die Rohlingherstellung in der Otoplastik. Die Schüler/innen bekommen als Aufgabe, eine Anleitung für die Herstellung von Rohlingen zu erstellen und Argumente zusammenzutragen, welcher Materialtyp unter welchen Umständen zu bevorzugen ist. Die notwendigen Informationen sollen sie sich aus Fachunterlagen einschließlich Internet beschaffen. Der Lehrer gibt Hilfestellungen und unterstützt die Schüler/innen in ihren Arbeitsgruppen. Die erstellte Arbeitsanleitung wird von den Schülern selbstständig praktisch erprobt und die Ergebnisse kritisch bewertet. Es folgt ggf. eine Überarbeitung und anschließend die Präsentation in größerer Runde. Die Bandbreite der Lernziele, die mit einem solchen Unterrichtsprojekt angestrebt wird, geht weit über die engen fachbezogenen Ziele hinaus. Wichtig sind das selbstständige Lernen, das Planen von Arbeitsabläufen, das verantwortungsbewusste Durchführen und das kritische Kontrollieren und Bewerten. Die Nutzung moderner Medien für die Informationsbeschaffung und Präsentation bereiten die Schüler/innen auf die neue Medienwelt vor. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist dabei die Förderung ihrer Teamfähigkeit.
Vertiefende pädagogische Überlegungen und weitere Hintergründe zum Pädagogischen Konzept der Bundesoffenen Landesberufsschule für Hörgeräteakustiker sind nachfolgend dargestellt. Didaktische GrundsätzeDie unterrichtlichen Ziele der Bundesoffenen Landesberufsschule für Hörgeräteakustiker in Lübeck sind auf die Förderung einer möglichst umfassenden Handlungskompetenz ihrer Schüle/innen ausgerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Humankompetenz (Personalkompetenz) und Sozialkompetenz. Sie bilden zusammen mit den Lern- und Methodenkompetenzen die (beruflichen) Kernkompetenzen.
Kompetenz bezeichnet den Lernerfolg in bezug auf den einzelnen Lernenden und seine Befähigung zu eigenverantwortlichem Handeln in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Situationen. Demgegenüber wird unter Qualifikation der Lernerfolg in bezug auf die Verwertbarkeit, d.h. aus der Sicht der Nachfrage in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Situationen, verstanden (vgl. Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen der Bildungskommission zur Neuordnung der Sekundarstufe II). Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grundsätzlich an konkretem, praktischen Handeln sowie vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen geschaffen für das Lernen in und aus der Arbeit. Dies bedeutet für, dass die Beschreibung der Ziele und die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt. Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse gelten für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte:
Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es läßt sich durch unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen. Berufsbezogene AspekeDer Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zur/zum Hörgeräteakustiker/in ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung abgestimmt.
Der für das Prüfungsfach „Wirtschafts- und Sozialkunde“ wesentliche Lehrstoff der Berufsschule wird auf der Grundlage der „Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts - und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe“ (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 18.05.1984) vermittelt.
• situationsgerechte Anwendung wesentlicher Vertragsbestimmungen der Kostenträger,
Aufgabe des berufsbezogenen Unterrichts der Berufsschule ist es, den Schülerinnen und Schülern - in Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben - den Erwerb einer fundierten beruflichen Handlungskompetenz zu ermöglichen. Nur so können sie den ständig wechselnden Anforderungen zum Vorteil hörgeschädigter Menschen sowie im Sinne ihrer persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung begegnen. Voraussetzungen für die berufliche Handlungskompetenz sind neben der fundierten fachlichen Qualifikation:
• selbständiges, analytisches und vernetztes Denken,
Diese Schlüsselqualifikationen, die den angehenden Hörgeräteakustikerinnen und Hörgeräteakustikern die Möglichkeit geben, sich Spezialwissen selbst anzueignen sowie zukünftige Entwicklungen zu erfassen und zu beurteilen, sind im Zusammenhang mit berufsspezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten zu erwerben. Dabei kann eine inhaltliche Vollständigkeit im Sinne der Fachwissenschaft nicht erreicht werden. Die Lerninhalte sind so ausgewählt und strukturiert, daß ein exemplarisches Lernen möglich ist. Sie sollen im Unterricht in Umfang und Tiefe soweit behandelt werden, wie es zum Erreichen der in den Lernfeldern angegebenen Ziele erforderlich ist. Bei der Gestaltung der Lernfelder stand die jeweilige berufliche Handlung, die die Schülerinnen und Schüler aus dem betrieblichen Alltag kennen, im Mittelpunkt. |
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