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Hier finden Sie in Kurzform Informationen zur Kursorganisation, zu den Lernbereichen und zu Zeugnissen.
- Berufsschulkurse (Blockunterricht)
Der Berufsschulunterricht findet in Blockunterrichtsform statt. Innerhalb von 3 Ausbildungsjahren sind 8 Kurse zu besuchen. In der Regel haben die Kurse eine Länge von 4 Wochen. Zu jedem Kurs erhalten die Schüler/innen über Ihren Betrieb eine Einladung. Die Termine sind langfristig bekannnt und unter Kurstermine abrufbar. Kurstermine sind nicht frei wählbar!
- Prüfungen
Im 5. Kurs ist die Zwischenprüfung zu absolvieren. Unmittelbar im Anschluss an den 8. Kurs findet der schriftliche Teil der Gesellenprüfung statt.
- Überbetriebliche Ausbildung
Der 3. und 7. Kurs beinhaltet die integrierte überbetriebliche Ausbildung.
- Umschulungen
Für Umschülerinnen und Umschüler mit einer verkürzten Umschulungszeit wird jährlich eine spezielle Klasse eingerichtet. Der Unterricht erfolgt hier mit einem gestrafften Unterrichtskonzept in insgesamt nur sieben Kursen. Der Besuch dieser Klasse ist an ganz bestimmte Voraussetzungen gebunden. Da die Schülerinnen und Schüler dieser Klasse in der Prüfung den gleichen Kriterien unterliegen, wie Auszubildende mit 3jähriger Ausbildung und acht Kursen sind in diesem Fall die Anforderungen an das eigenständige Lernen besonders hoch. Die Erfahrung zeigt, dass ohne ein über das normale Maß hinausgehendes intensives Engagement das angestrebte Ausbildungsziel nur sehr schwer zu erreichen ist.
- Lernbereiche
Der Berufsschulunterricht findet in folgenden Lernbereichen statt:
Berufsbezogene Lernbereiche
- Betriebswirtschaft / Kommunikation
- Otoplastik / Hörgerätetechnik / Hörgeräteanpassung
- Audiologie / Psychologie / Kommunikation
- Akustik / Lärm / Gehörschutz
Berufsübergreifende Lernbereiche
- Politik
- Religionsgespräch (wird z. Zt. nicht erteilt)
- Fremdsprache (wird z. Zt. nicht erteilt)
- Sport
- Zeugnisse
Nach jedem Kurs erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis. Die Zeugnisse des 3., 6. und 8. Kurses sind sogenannte Jahreszeugnisse, die die Leistungsbeurteilungen des jeweils letzten Ausbildungsjahres zusammenfassend mit berücksichtigen.
- Abschlüsse
Nach erfolgreicher Beendigung der Berufsschulzeit und bestandener Gesellenprüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler den Berufsschulabschluss. Dafür müssen bestimmte Mindestleistungen (Noten) erreicht werden.
Je nach Vorbildung mit der die Schülerinnen und Schüler die Ausbildung aufgenommen haben, kann bei entsprechender schulischer Leistung der erfolgreiche Berufsschulabschluss höherwertige Schulabschlüsse (erweiterter Hauptschulabschluss, Realschulabschluss) beinhalten.
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