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Ausbildung im dualen Berufsausbildungssystem
Die Ausbildung zum/zur Hörgeräteakustiker/in ist sehr vielfältig, hat ein überdurchschnittlich hohes theoretisches Anspruchsniveau und erfordert umfangreiche praktische Erfahrung im Betrieb. Sie besteht aus der Erstausbildung (Stufe 1) und ggf. einem nachfolgenden Studium oder einer Meisterausbildung (Stufe 2).
Die Erstausbildung findet in Form der dualen Berufsausbildung statt. Das heißt, man benötigt grundsätzlich einen Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsberieb (Lehrvertrag). Während der 3-jährigen Ausbildungszeit besucht man in Form von Blockunterricht die Berufsschule in Lübeck (8 Unterrichtsblöcke von jeweils 4 Wochen). Hinzu kommt die überbetriebliche Ausbildung an der Akademie für Hörgeräte-Akustik in Lübeck. Sie ergänzt die praktische Ausbildung im Betrieb und ist zur Hälfte in die o.g. Berufsschulkurse bereits integriert und ist zweimal mit je einer zusätzlichen Woche an einen Berufsschulkurs angekoppelt.
Zeitverteilung der hörakustischen Erstausbildung
Die erfolgreich absolvierte Erstausbildung (Stufe 1), die mit dem Gesellenbrief und dem Berufsschulabschluss endet, berechtigt zur Ausübung der Tätigkeiten eines Hörgeräteakustikers in einem hörakustischen Fachbetrieb unter der Leitung eines Meisters oder Bachelors der Fachrichtung Hörakustik.
Die Stufe 2 der Hörgeräteakustikerausbildung, die zur selbständiger Leitung eines hörakustischen Fachbetriebes berechtigt, besteht aus einem Fachhochschulstudium oder einer Meisterausbildung. Näheres siehe unter Studium/Weiterbildung. Nachfolgend finden Sie vertiefende Informationen zur Erstausbildung: |




